Über uns

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Diese ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN sind Bestandteil der

VEREINBARUNG ÜBER SEMINAR- UND BERATUNGSLEISTUNGEN.

 

1. Vertragsgestaltung

 

Der Abschluss von Verträgen zwischen dem Kunden und DIRK ABELS unternehmensnavigation, nachfolgend unternehmensnavigation genannt, über beiderseitig zu erbringende Leistungen sowie Änderungen und/oder Ergänzungen hierzu bedürfen der Schriftform.

 

 

2. Leistungen von unternehmensnavigation

 

2.1. unternehmensnavigation erbringt ihre Dienstleistungen durch Dirk Abels persönlich, durch Angestellte und/oder freie Mitarbeiter.

2.2. Umfang, Form und Thematik der Beratungs-, Coaching- und/oder Trainingsleistungen werden in dem jeweiligen Vertrag zwischen Auftraggeber und unternehmensnavigation im Einzelnen festgelegt.

2.3. unternehmensnavigation ist berechtigt, sämtliche Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung auf mit ihr verbundene Unternehmen zu übertragen. Als verbundene Unternehmen in diesem Sinne gelten Unternehmen, mit denen unternehmensnavigation durch Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsverträge verbunden ist, an denen sie mit einer Mehrheit der Stimmen oder des Gesellschaftskapitals beteiligt oder die an ihr mit einer solchen Mehrheit beteiligt sind. Macht unternehmensnavigation von ihrem Übertragungsrecht Gebrauch, so steht sie dem Kunden dafür ein, dass der Übernehmer sämtliche ihr obliegenden Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung in vollem Umfang erfüllt.

2.4. Eine Einzelbeurteilung von Seminarteilnehmern widerspricht der Berufsethik freier Trainer und findet nicht statt.

 

 

3. Honorare und Kosten

 

3.1. Das erste Kontaktgespräch durch unternehmensnavigation ist unentgeltlich. Präsentationen werden in Rechnung gestellt.

3.2. Für Besprechungen, Analysen, Trainingsvorbereitungen, Coachings und sonstige Aufgaben, die gemeinsam mit dem Kunden oder Dritten zu realisieren sind, gelten die in der VEREINBARUNG ÜBER SEMINAR- UND BERATUNGSLEISTUNGEN aufgeführten Honorare.

3.3. Für Seminare und Workshops werden Tageshonorare vereinbart.

3.4. Zusätzlich berechnet werden der Einsatz von Sonderleistungen, Co-Trainer, Trainermaterial, Teilnehmerunterlagen, besonderen Medien u.a.; GEMA-Gebühren sind grds. vom Kunden anzumelden und zu entrichten.

3.5. Für Seminare am Wochenende und/oder an gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 20% auf die genannten Honorare erhoben.

3.6. Reise- und Aufenthaltskosten werden gesondert berechnet. Bei Reisen mit Flugzeug wird die Business-Class oder für Bahn die 1. Klasse abgerechnet.

3.7. Alle Lieferungen und Leistungen gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.8. Der Kunde erklärt sich einverstanden mit der regelmäßigen Anpassung aller vereinbarten Preise aufgrund allgemeiner Kostensteigerungen. Bezugsgröße ist der vom Statistischen Bundesamt in Wiesbaden festgestellte Verbraucherpreisindex für Deutschland, der im Basisjahr 2015 mit 100 Punkten bewertet worden ist, gegenüber dem Vorjahresstand. Die Preise werden jeweils zum 01.01. eines neuen Kalenderjahres automatisch angepasst, hierüber erfolgt keine gesonderte Information. Entscheidend für die korrekte Berechnung ist der Tag der Lieferung.

3.9. Das Honorar sowie die entstandenen sonstigen Kosten sind nach Abschluss der Maßnahme und nach Berechnung durch unternehmensnavigation fällig. Entstandene und in Rechnung gestellte Kosten sind ohne Abzug sofort zu zahlen. Ab dem 30. Tag nach Rechnungsdatum werden Mahngebühren (Bearbeitungsgebühren und Zinsen) berechnet.

3.10. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte gegenüber fälligen Zahlungsansprüchen sind ausgeschlossen.

 

 

4. Sicherung der Leistungen

 

4.1. Der Kunde anerkennt das Urheberrecht von unternehmensnavigation an den von ihr erstellten Werken (Trainingsunterlagen, Konzepte usw.). Eine Vervielfältigung, Digitalisierung, Speicherung und/oder Verbreitung der vorgenannten Werke durch den Kunden sowie Mitschnitte auf Ton- oder Videoträgern oder ähnlichen Medien bedarf der vorherigen schriftlichen Einwilligung von unternehmensnavigation.

4.2. Der Kunde willigt ein, dass unternehmensnavigation Mitschnitte von Seminaren auf Bild, Ton- oder Videoträgern oder ähnlichen Medien nutzen darf, um über ihre Leistungen zu informieren. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass sein Name und Logo in Broschüren, Internetseiten und sonstigen Medien von unternehmensnavigation zu Informations- und Werbezwecken erwähnt werden.

4.3. Der Kunde informiert unternehmensnavigation vor und während der vereinbarten Seminar- und Beratungsleistungen über sämtliche Umstände, die für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrags von Bedeutung sind. Eine verantwortliche Kontaktperson wird vom Kunden benannt.

4.4. Sollen Teile des Trainingskonzeptes oder das Trainingskonzept im Ganzen im Rahmen einer Lizenzübernahme auf Trainer des Kunden übertragen werden, ist unternehmensnavigation der Auftrag zur Ausbildung und Koordination zu erteilen, um Übereinstimmungen mit den konzeptionellen und didaktischen Erfordernissen zu erzielen.

4.5. unternehmensnavigation verpflichtet sich zur Geheimhaltung sämtlicher geschäftlich relevanter Vorgänge, die durch die Zusammenarbeit mit dem Kunden bekannt geworden sind.

4.6. unternehmensnavigation übernimmt keine Haftung für Geschäftsergebnisse, Erfolge und Entscheidungen des Kunden. Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder nicht erzielte Einsparungen kann nicht übernommen werden.

4.7. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistungen durch unternehmensnavigation wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen von unternehmensnavigation nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist unternehmensnavigation unter Ausschluss jeglicher Schadenersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen.

4.8. Wird die Seminar- oder Beratungsleistung bis 60 Tage vor Beginn vom Kunden storniert, so werden 30% der o.g. Tageshonorare als Ausfallhonorar vereinbart. Bei Stornierung bis 30 Tage werden 50% Ausfallhonorar vereinbart. Im Falle von kurzfristigeren Stornierungen werden 100% der o.g. Tageshonorare als Ausfallhonorar vereinbart. Es können vom Kunden Ersatzteilnehmer gestellt werden.

 

 

5. Allgemeine Bedingungen

 

5.1. Der Kunde wird den Eintritt in diese Vereinbarung mit seinem Rechtsnachfolger vereinbaren, wenn der Betrieb von einem Dritten als Käufer, Pächter, Mieter oder in anderer Form übernommen wird. Der Kunde wird unternehmensnavigation von einer derartigen Absicht unverzüglich unterrichten.

5.2. Sollten einzelne Bestimmungen des zwischen den Parteien getroffenen Vertrages oder dieser ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden die Bedingungen alsdann mit einer wirksamen Ersatzregelung durchführen, die dem mit der weggefallenen Bestimmung verfolgten Zweck entspricht.

5.3. Für diese Bedingungen und seine Durchführung gilt ausschließlich Deutsches Recht.

5.4. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Verträgen und diesen Bedingungen ist der Sitz von unternehmensnavigation.